Erklärung zur Barrierefreiheit und unverhältnismäßigen Belastung
Wir sind bestrebt, unsere Dienstleistungen im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) barrierefrei zu gestalten.
Trotz aller Bemühungen kann es in bestimmten Fällen dazu kommen, dass einzelne Barrierefreiheitsanforderungen nicht oder noch nicht vollständig erfüllt sind. Nach sorgfältiger Prüfung berufen wir uns hierbei auf die gesetzlich vorgesehene Ausnahme der unverhältnismäßigen Belastung gemäß §§ 17 und 18 BFSG.
Begründung der unverhältnismäßigen Belastung
Die vollständige Umsetzung der betreffenden Barrierefreiheitsanforderungen würde in unserem Fall zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen, insbesondere unter Berücksichtigung von:
- Wirtschaftlichen Aspekten: Die vollständige barrierefreie Umgestaltung der Website würde derzeit einen finanziellen Aufwand erfordern, der in keinem angemessenen Verhältnis zu unserem verfügbaren Budget steht.
- Technischer Umsetzbarkeit: Teilweise bestehen technische Beschränkungen, die eine vollständige Barrierefreiheit mit den derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln erheblich erschweren oder unmöglich machen.
Wir überprüfen regelmäßig, ob und inwieweit sich die Umstände ändern und Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit umsetzbar werden.
Kontakt und Feedback
Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Bitte kontaktieren Sie uns unter der im Impressum angegebenen E-Mail Adresse.
Wir nehmen Ihr Feedback ernst und bemühen uns um eine individuelle Lösung.